Fahrzeug verkaufen – als Unfallwagen?
Kratzer, verbeulte Stoßstange, neuer Kotflügel – wann ist ein Wagen eigentlich ein Unfallwagen?
Zwei Fahrzeuge krachen ineinander – das Ergebnis ist klar: Unfallwagen. Doch was ist, wenn eine Tür neu lackiert wurde, wegen Rost oder einem Kratzer? Und was wenn die Stoßstange eingedellt wurde, weil ein Mofa zu spät gebremst hat? Ist es dann ein Unfallwage? Wichtig zu wissen, schließlich stellt es in der Regel eine Wertminderung dar, wenn man das Fahrzeug verkaufen will. Apropos: Wenn Sie Ihren PKW, LKW, Camper oder ein anderes Fahrzeug verkaufen möchte, egal in welchem Zustand: Wir sind spezialisiert auf den Ankauf von Fahrzeugen aller Art..
Wenn ein Fahrzeug durch äußere Einwirkung beschädigt ist
Von einem Unfallfahrzeug oder auch von einem „nicht unfallfreien” Fahrzeug spricht man, wenn es mindestens ein Mal durch äußere Einwirkung beschädigt worden ist. Ein Unfallschaden liegt vor, wenn es bei einer Kollision einen nicht unbedeutenden Schaden erlitten hat – das bedeutet, dass die Kosten der Reparatur mehr als 750 Euro betragen. Darunter handelt es sich meist um einen Bagatellschaden.
Andersrum betrachtet gilt ein Fahrzeug als „unfallfrei“, wenn es nur einen geringfügigen, oberflächlichen Schaden hatte, der als Schönheitsfehler durchgehen kann. Das können geringfügigen Lack- oder Blechschäden sein. So jedenfalls nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Aktenzeichen 2 U 31/74).
Macht eine neue Stoßstange ein Fahrzeug zum Unfallwagen?
Ein Beispiel: Eine neue Stoßstange anzubringen ohne Unfall, weil man aus einem Auto ein Kunstwerk machen möchte, wäre natürlich kein Unfallschaden. So ist es auch, wenn es sich um kleine Beeinträchtigungen handelt, wie eine minimale Delle. Ist die Stoßstange allerdings durch einen Unfall beschädigt und muss ersetzt werden, wird ein Wagen automatisch zum Unfallauto. Gleiches gilt beispielsweise auch für andere Teile wie dieMotorhaube.
Zählt ein Kratzer als Unfallschaden?
Hier gilt der grobe Richtwert von 750 Euro Reparaturkosten. Da es sich bei Kratzern oder auch kleinen Dellen in der Regel um Bagatellschäden handelt, ist meist kein Sachverständigengutachten nötig. Dadurch wird das Fahrzeug also nicht zum Unfallauto. Bei einem Verkauf sollte es im Kaufvertrag aber trotzdem angegeben wergen, inklusive Rechnung der Lackierung, wenn sie stattgefunden hat.
Eingedellter Kotflügel?
Weiteres Beispiel: der eingedellte Kotflügel, der bei einem Parkmanöver in Mitleidenschaft gezogen wurde.Unfallauto? Ja. Denn hier wird nach der Kollision ein neuer fällig werden.
Kann man prüfen, ob ein Fahrzeug ein Unfallwagen ist?
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen möchten und auf Nummer sicher gehen möchten, dass es sich nicht um einen Unfallwagen handelt, lässt sich das herausfinden. Anhand der Fahrgestellnummer kann über den Hersteller die Reparaturhistorie rekonstruieren werden – und damit auch, ob es Unfallschäden gab.
Unfallwagen verkaufen
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