Kfz abmelden bei der Zulassungsstelle – das müssen Sie wissen
Infos und Tipps, wie Sie Ihr Auto, Wohnmobil, Transporter oder ein anderes Fahrzeug abmelden
Sie haben ein neues Fahrzeug und wollen Ihr altes abmelden? Haben den TÜV nicht bestanden oder hatten einen Unfall mit Totalschaden? Dann heißt es, den Weg zur Zulassungsstelle anzutreten, um die sogenannte Außerbetriebsetzung zu beantragen – mit sämtlichen Unterlagen und den Kennzeichen. Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Auto dort schnell und ordnungsgemäß abzumelden. Das gilt natürlich auch, wenn es um Ihren Transporter, LKW, Kipper, Kastenwagen, Ihr Wohnmobil oder Pritschenfahrzeug geht.
Erforderliche Unterlagen für die Kfz-Abmeldung
Zunächst das Wichtigste, das Sie für die Außerbetriebsetzung in jedem Fall brauchen:
- Fahrzeugschein (=Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Kennzeichenschilder (=Nummernschilder), mit Siegel auf den Kennzeichen
- Bei Verschrottung eines Fahrzeugs brauchen Sie zudem einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwertungsbetriebes und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Fahrzeug abmelden oder stilllegen?
Sie können Ihr Fahrzeug abmelden oder stilllegen. Der Begriff „Außerbetriebsetzung“ bezeichnet beides. Wenn Sie Ihr Auto ganz aus dem Verkehr ziehen oder verschrotten lassen möchten, müssen Sie es abmelden. Sie können Ihr Fahrzeug auch zeitweise stilllegen, wenn Sie es über einen längeren Zeitraum nicht nutzen. Dadurch sparen Sie Steuern und Versicherungsbeiträge. Wenn Sie ein altes oder schrottreifes Kfz loswerden möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Was kostet die Abmeldung meines Fahrzeugs?
Die Gebühr, um ein Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle abzumelden, ist im Vergleich zu anderen Amtsangelegenheiten erfreulich niedrig. Sie beträgt zwischen sieben und zehn Euro.
Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig?
Die erste Adresse für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs ist natürlich die Stadt, in der Sie wohnen. Zuständig ist hier die Kfz-Zulassungsstelle des jeweiligen Landratsamtes. Doch ist es auch möglich, das Fahrzeug bei einer anderen Kfz-Zulassungsstelle abzumelden. Das kann zum Beispiel nach einem Umzug praktisch sein oder wenn Sie einen zweiten Wohnsitz haben.
Wie entferne ich meine Kennzeichenschilder?
In der Regel macht man die Abmeldung eines Fahrzeugs nicht alle Tage. Deshalb ist man als Fahrzeughalter mit der Entfernung der Nummernschilder meist nicht vertraut. Mit roher Gewalt kommt man hier nicht weit. Dafür mit etwas Geschick und oft mit einem schmalen Schlitzschraubendreher.
① Einige Kennzeichenhalterungen sind einfach gebaut: Sie lassen sich an der oberen oder unteren Kante öffnen und können so aufgeklappt werden, um das Kennzeichen zu entnehmen.
② Andere Kennzeichenschilder sind lediglich auf die Halterung aufgeschraubt. Dann reicht es, die Schrauben zu lösen.
③ In der Regel ist das Kennzeichen aber in einer Halterung fixiert.
- Dann müssen Sie die untere Leiste des Halters zuerst entfernen. Dafür setzen Sie mit dem Schlitzschraubendreher unter der Leiste an und schieben Sie sie mit einem leichten Druck nach vorne.
- Entfernen Sie dann das Kennzeichen aus der Halterung: Setzen Sie hierzu den Schraubendreher unter dem Kennzeichen an und hebeln Sie es leicht aus der Halterung. Setzen Sie nacheinander an mehreren Stellen an, damit es gut funktioniert.
- Wenn Sie die Halterung der Schilder auch entfernen wollen, lösen Sie die beiden Kreuzschrauben, welche die Halterung am Fahrzeug befestigen.
Hier können Sie sich die Entfernung der Nummernschilder im Video ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=LNVIn6PfgkI
Verlust des Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines
Haben Sie Ihren Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein verloren? Dann müssen Sie sich neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausstellen lassen. Dies kann ausschließlich bei der kennzeichenführenden Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Neue Papiere verursachen natürlich leider zusätzliche Gebühren. Zu der oben genannten Standardgebühr kommen folgende Beträge hinzu:
- Eidesstattliche Versicherung bei Verlust des Fahrzeugbriefes oder der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II (kann nur durch den Fahrzeughalter erfolgen)
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil I – Gebühr zirka 11 Euro
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II – Gebühr zirka 5 Euro
- Aufbietungsgebühr Kraftfahrtbundesamt (KBA) – Gebühr zirka 5 Euro
- Aufbietungsgebühr Landkreis – Gebühr zirka 9 Euro
Fahrzeug abmelden – geht auch online
Inzwischen – und durch die Corona-Situation – sind die meisten Städte in der Lage, die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges über einen Online-Antrag bzw. eine Postzusendung vorzunehmen. Mit dem Online-Service können Sie von zuhause Standardvorgänge gängiger Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen. Suchen Sie dazu im Internet die entsprechende Seite der Zulassungsstelle Ihrer Stadt. Fündig werden Sie meist unter „Ämter“, „Landratsamt“, „Kfz-Zulassungsstelle“. Alternativ gibt es manchmal auch ein „Bürgerserviceportal“ für Online-Anträge.
Sie haben ein neues Fahrzeug und wollen Ihr altes abmelden? Haben den TÜV nicht bestanden oder hatten einen Unfall mit Totalschaden?
Sie möchten Ihr Auto, Wohnmobil, Ihren LKW oder Transporter loswerden und abmelden, da das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig ist? Wir sind interessiert. Bieten Sie uns Ihr Fahrzeug unverbindlich an.